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Abstimmung Gestaltungsplan 7.3.2021 |
Inhalt:>>>
Projekt Neubau Haldenstrasse 60
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«Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente»
>>>
«Ja zum Gestaltungsplan – Stellungnahme zu
Leserbriefen und Meldungen in den Medien»
>>>
Flyer Neue Altersiedlung für Männedorf – JA
zum Gestaltungsplan Haldenstrasse am 7. März
2021 |
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Projekt Neubau Haldenstrasse 60
>>>
Download pdf
«Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente»
>>>
Download pdf Flyer Neue Altersiedlung für
Männedorf – JA zum Gestaltungsplan
Haldenstrasse am 7. März 2021
>>>
«Ja zum Gestaltungsplan – Stellungnahme zu
Leserbriefen und Meldungen in den Medien»
>>> Download pdf
Präsentation
Gestaltungsplan
Haldenstrasse
>>>
Download pdf Projekt
«gullwing»
(Fischotter Sept/Okt
2020)
>>>
Download pdf
bezahlbare_Alterswohnungen
(Fischotter Sept/Okt
2020)
>>> Download pdf GP
Haldenstrasse
Bestimmungen
>>> Download pdf GP
Haldenstrasse
Situation
>>> Download pdf GP
Haldenstrasse
Situation A4
>>> Download pdf
Vorsorgliche
Anmeldung /
Interessentenliste |
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«Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente» |
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Sagen Sie Ja zum
Gestaltungsplan!
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Es
gibt eine grosse
Nachfrage nach günstigen
Seniorenwohnungen in Männedorf
Bereits
führen wir eine Wartelist mit rund 30
Interessentinnen und Interessenten für
die Wohnungen im Neubau, gleichzeitig
werden auch die Mieterinnen und Mieter
des Altbaus umziehen wollen. Es ist
absehbar, dass wir zu wenig Wohnungen
bauen, um den Bedarf nachkostengünstigem
Wohnraum abdecken zu können!
-
Wir sind die einzige
Institution in Männedorf, die einen
modernen Neubau für ältere
Männedörflerinnen und Männedörfler mit
bescheidenem Budget realisiert
60
einfache, zweckmässige, moderne 2 bis 3
½-Zimmer-Alterswohnungen an guter Lage
ab CHF 1'325 pro Monat? Wo finden Sie in
Männedorf Gleichwertiges?
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Männedorf altert, die
Nachfrage wird noch zunehmen und die
meisten möchten in Männedorf bleiben
Die
heutige Überbauung umfasst rund 40 Wohnungen.
Diese Wohnungen sind zu 100% vermietet.
Seit dem Bau der bestehenden Überbauung
im Jahr 1978 ist die Bevölkerung um rund
50 % gewachsen. Es leben heute mehr als
11'300 Personen in Männedorf. Deren
Durchschnittsalter ist massiv höher als
1978. Damit ist die Anzahl der Personen
über 60 Jahre, für die wir die Wohnungen
bauen, bedeutend höher als noch 1978.
Ganz wichtig scheint uns aber eine
zusätzliche Realität; das im Rentenalter
verfügbare Einkommen nimmt in den
kommenden 10-15 Jahre infolge Reduktion
des Umwandlungssatzes stark ab. Die Zahl
von Personen, die im Alter mit schmalem
Budget auskommen müssen, steigt somit
laufend.
-
Das Projekt überzeugt
architektonisch
Die
Stiftung hat keine Kosten gescheut und
einen sechsstelligen Betrag aufgewendet
für einen Architekturwettbewerb nach SIA,
um eine städtebaulich gute Lösung zu
finden. Dass das Projekt überzeugt, hat
uns die Fachjury, der Gemeinderat und
auch das ARE (Amt für Raumplanung und
Entwicklung) attestiert. Weiter haben
wir das Gebäude A in unmittelbarer
Nachbarschaft zur Zentrumszone in der
Höhe reduziert und noch besser
abgestuft, um den Bedenken unserer
Nachbarn entgegenzukommen. Damit ist
Gebäude A für die Anwohner in der
Kernzone als dreistöckiges Haus mit
Attikageschoss sichtbar, wie das auch
bei der Normbauweise gemäss BZO der Fall
wäre. Dass die Nachbarn lieber weiterhin
keinen Bau sehen würden, können wir zwar
nachvollziehen. Damit zeigen sie aber
auch, dass sie aus reinem Eigeninteresse
handeln und ihnen das Allgemeinwohl egal
ist.
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Das Projekt ist breit
abgestützt im Dorf.
Der
Gemeinderat und alle grossen Parteien in
Männedorf unterstützen diesen
Gestaltungsplan, weil sie vom Projekt
überzeugt sind.
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Wir bieten eine
Wohnumgebung für selbstbestimmtes Wohnen
bis ins hohe Alter
Die
Stiftung Seniorenwohnungen beachtet mit
ihrem Projekt nicht nur die baulichen
Voraussetzungen für ein autonomes,
komfortables und sicheres Wohnen im
Alter. Sie bietet älteren Menschen, ob
gesund oder auf Unterstützung
angewiesen, möglichst lange ein
attraktives Zuhause mit Sozialstrukturen
und einer ambulanten
Gesundheitsversorgung sowie, bei Bedarf,
dem Zugang zu verschiedenen
Dienstleistungen, welche die Bewältigung
des Alltags erleichtern. Ein
entsprechendes Nutzung- und
Betriebskonzept ist in Erarbeitung. Die
notwendigen Gemeinschaftsräume sind im
Projekt vorgesehen.
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Wieso eine grosse
Überbauung
Die Grösse
der beiden Bauten verfolgt nur ein Ziel:
Kostengünstigen Wohnraum für die
heutige, aber vor allem auch für die
künftigen Generationen von Rentnerinnen
und Rentnern mit bescheidenem Budget zu
schaffen. Die Stiftung behält sich das
Recht vor, je nach Baukosten und
Finanzierung, max. einen Drittel (20
Wohnungen) zu Marktpreisen zu vermieten,
um damit die grosse Mehrheit der übrigen
40 Wohnungen zu subventionieren.
Bei uns geht es nicht um Maximierung der
Rendite, sondern einzig und allein
darum, erschwinglichen Wohnraum zu
schaffen. Dafür brauchen wir die Grösse
dieses Projekts zwingend!
-
Ein Nein bedeutet
weniger, dafür teurere Wohnungen
Wird der Gestaltungsplan abgelehnt, muss
die Anzahl Wohnungen reduziert werden
und die durchschnittlichen Mietzinsen
werden massiv steigen. Für Rentnerinnen
und Rentner mit bescheidenem Budget
würden diese Wohnungen nicht mehr
bezahlbar sein. Bisherige Mieterinnen
und Mieter müssten sich wohl anderweitig
nach einer neuen preisgünstigeren
Wohnung umsehen. Das kann und darf nicht
das Ziel sein.
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«Ja zum Gestaltungsplan –
Stellungnahme zu Leserbriefen und Meldungen in
den Medien»
Diese Seite wird laufend aktualisiert!
Letzte Aktualisierung: 23.02.2021
Zürichsee-Zeitung vom 23.02.2021
Vorgehen
ist sozial und nachhaltig
Zürichsee-Zeitung vom 22.02.2021
Kleiner
bauen heisst teurer bauen
Zürichsee-Zeitung vom 19.02.2021
Ein gutes
Leben im Alter und Alterswohnungen
sind vordringlich
Zürichsee-Zeitung vom 18.02.2021
Eine
hervorragende Lösung
Zürichsee-Zeitung vom 17.02.2021
Nachbarn
wehren sich gegen günstige Alterswohnungen
....
weiterlesen >>>
Zürichsee-Zeitung vom 16.02.2021
Alterssiedlung wäre Gold wert
Zürichsee-Zeitung vom 11.02.2021
Zukunftweisendes Projekt und Fakten
statt Polemik
Zürichsee-Zeitung vom 10.02.2021
Günstiges
Wohnen für Senioren
Zürichsee-Zeitung vom 30.01.2021
Projekt ist nicht nachhaltig
|
Feststellung
Das Konzept ist
veraltet
Antwort
Ganz grundsätzlich
kann die Stiftung
aufgrund ihres
Zweckartikels nur
Wohnungen für
Senioren bauen.
Kleine
Wohnungseinheiten
mit 2 bis 3.5
Zimmern, wie wir sie
bauen, sind ein
Bedürfnis auch in
Zukunft. Wir bieten
aber auch
gemeinschaftliche
Räume und
Ansprechpersonen vor
Ort.
Neben den bereits
heutigen Mieterinnen
und Mietern im
Altbau, haben sich
bereits weitere 30
Interessentinnen und
Interessenten für
Wohnungen im Neubau
gemeldet.
Zusammengefasst: Die
Nachfrage sagt etwas
anderes als die
Wahrnehmung der
Leserbriefschreiberin.
Wir sind überzeugt,
dass es in Männedorf
mit mehr als 11'000
Einwohnerinnen und
Einwohnern genügend
Einzel- oder
Zweipersonenhaushalte
gibt, die gerne eine
günstige Wohnung in
unserer Überbauung
beziehen werden.
Feststellung
Das Projekt ist
nicht ökologisch.
Antwort
Es stimmt
grundsätzlich, dass
das Projekt in rund
40 Jahren
amortisiert werden
soll. Das heisst
aber nicht, dass es
dann auch abgerissen
werden muss. Der
Altbau hat einfach
gezeigt, dass sich
über eine
Zeitperiode von mehr
als 40 Jahren
Bedürfnisse ändern
und es zu Umbau- und
Anpassungsarbeiten
kommen kann. Dies
ist nicht
gleichzusetzen mit
«nicht ökologisch».
Wir werden ein
hochwertiges und
ökologisch
fortschrittliches
Projekt in Minergie
P Standard
realisieren. |
Feststellung
Der Bau ist
unverhältnismässig
Antwort
Der Bau ist gross,
dem sei an dieser
Stelle nicht
widersprochen. Warum
dem so ist, können
Sie unter «Ja zum
Gestaltungsplan –
Die Argumente»
nachlesen.
Wir möchten an
dieser Stelle aber
mit den
Vorstellungen
aufräumen, dass wir
bei einer Ablehnung
des Gestaltungsplans
viel kleiner bauen
werden. Die
Alternative wird
eine Arealüberbauung
sein. Die Bauten
werden weniger hoch,
aber eher länger
ausfallen, denn die
Länge ist bei einer
Arealüberbauung
nicht beschränkt.
Eine Arealüberbauung
braucht keine
Genehmigung der
Bevölkerung mehr,
nur eine
Baubewilligung. Dies
wäre aber mit dem
grossen Nachteil für
Männedorf verbunden,
dass es weniger und
dafür teurere
Wohnungen geben
wird. Das wäre sehr
schlecht für alle
älteren
Männedörflerinnen
und Männedörfler mit
bescheidenen
finanziellen
Ressourcen!
Für die Gegner in
der Kernzone wird
sich am Projekt
nicht viel
verändern, bzw. es
wird sich für sie
eher verschlechtern.
Unmittelbar
anstossend an ihre
Grundstücke weist
schon das heutige
Gebäude A drei
Stockwerke auf, wie
dies in der BZO für
die Zone W2.2
vorgesehen ist sowie
ein Attikageschoss,
das vermutlich noch
mehr gegen Süden und
damit gegen die
Kernzone verlegt
werden dürfte, da
dort die Aussicht
aus den Wohnungen am
schönsten ist und
neu auch Terrassen
geplant werden, um
die teureren
Wohnungen besser
vermieten zu können. |
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Zürichsee-Zeitung vom 26.1.2020 |
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Stigmatisierende Zweiteilung |
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Feststellung
20
Luxuswohnungen… zu Marktpreisen
Anwort
Der Altbau mit seinen
sehr günstigen rund 40 Wohnungen
kann leider nicht mehr sinnvolle
und nach ökologischen Kriterien
renoviert werden. Deshalb
braucht es dringend einen
ebenbürtigen Ersatz.
Die Stiftung sprach immer von
mindestens 40 Wohnungen, die
sehr kostengünstig zu einem
Mietzins ab CHF 1325 pro Monat
vermietet werden sollen. Es
stimmt, um dieses Ziel zu
erreichen muss eine gewisse
Anzahl von Wohnungen zu
Marktpreisen vermietet werden
können. Dies mit dem einzigen
Ziel die grosse Mehrzahl der
Wohnungen zu subventionieren.
Wir wollen, dass auch die
heutigen Mieterinnen und Mieter
im Altbau in die Neubauwohnungen
wechseln können!
Zu den sogenannten
Luxuswohnungen die folgende
Frage. Sind Wohnungen von 2 ½ -
3 ½- Zimmer mit 70m2 – 80m2
Nettowohnfläche als Luxus zu
bezeichnen? Wir überlassen dem
Leser die Antwort.
Feststellung
Grundsätzlich ist es kaum
attraktiv, in einer klassischen
Alterskaserne mit lauter
uniformen Wohnungen zu leben.
Antwort
Ob die Mieterinnen und
Mieter im heutigen Altbau und
die bereits zusätzlich 30
Interessentinnen und
Interessenten diese Meinung
teilen, darf der Leser selber
beantworten. Wir bauen keine
klassische Alterskaserne. Wir
bauen attraktive, sichere
Wohnungen mit
Gemeinschaftsräumen und einem
Nutzungskonzept, das den
gegenseitigen Kontakt unter den
Mieterinnen und Mieter fördert.
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Zürichsee-Zeitung vom 23.1.2020 |
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Wofür
haben wir einen Zonenplan? |
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Feststellung
Der Stiftungsrat will mit
seinen Argumenten «von einem
komplett überdimensionierten
Projekt» ablenken.
Antwort
Die heutige Überbauung umfasst
rund 40 Wohnungen. Diese
Wohnungen sind zu 100%
vermietet. Seit dem Bau der
bestehenden Überbauung im Jahre
1978 ist die Bevölkerung um rund
50 % gewachsen. Es leben heute
mehr 11'300 Personen in
Männedorf. Deren
Durchschnittsalter ist massiv
höher als 1978. Die Anzahl der
Personen über 60 Jahre, die für
unsere Wohnungen in Frage kommt,
ist bedeutend höher als noch
1978. Ganz wichtig scheint uns
aber eine zusätzliche
Komponente. Das im Rentenalter
verfügbar Einkommen für die
Rentnergeneration der kommenden
10-15 Jahre nimmt infolge
Reduktion des Umwandlungssatzes
ab. Die Zahl von Personen, die
im Alter mit schmalem Budget
auskommen müssen, steigt somit
laufend.
In Klammer: Bereits heute haben
sich über 30 Interessentinnen
und Interessenten für die
Neubauwohnungen gemeldet!
Feststellung
…das sind nicht tolerierbare
Abweichungen von über 65
Prozent….gegenüber dem vom Volk
angenommen Gesetz
Antwort
Der Verfasser des Artikels
ist mit den Vorschriften nicht
vertraut. Gemäss § 83 Abs 1 PBG
dürfen Gestaltungspläne von den
Bestimmungen über die
Regelbauweise und von den
kantonalen Mindestabständen
abweichen. Es steht nirgends im
Gesetz, dass der Gestaltungsplan
nur geringfügig abweichen darf.
Wegen den Abweichungen muss der
Gestaltungsplan vom Souverän
gutgeheissen werden. Folglich
gestattet der Souverän mit der
Zustimmung die Abweichung von
der BZO. Zudem hat die kantonale
Vorprüfung durch das ARE bereits
bestätigt, dass der
Gestaltungsplan rechtmässig,
angemessen und zweckmässig ist.
Ferner ist schon in der BZO
unter Ziffer 12.1.3 verankert,
dass die zonengemässe
Gebäudelängenbeschränkung für
Arealüberbauungen nicht gilt.
Deshalb kann auch im
Gestaltungsplan davon abgewichen
werden. Die Mehrhöhe der Gebäude
führt zu grösseren
Grenzabständen gegenüber den
Nachbargrundstücken. Das heutige
über 40-jährige Gebäude ist
mind. 1 m höher als die neu
geplanten Gebäude. Zudem müssen
in einem Gestaltungsplan
zusätzliche qualitative
Anforderungen erfüllt werden.
Diese Vorgaben werden durch
dieses Projekt in jeder
Beziehung erfüllt.
Feststellung
Der Bau passt in keiner Weise in
die bestehende Umgebung
Antwort
Die Stiftung hat keine
Kosten gescheut und einen
sechsstelligen Betrag
aufgewendet für einen
Architekturwettbewerb gemäss SIA,
um eine städtebaulich gute
Lösung zu finden. Dass es eine
gute Lösung ist, hat uns die
Fachjury des Wettbewerbs, der
Gemeinderat wie auch das ARE
(Amt für Raumplanung und
Entwicklung) attestiert. Im
Vergleich zu den ersten
Projektvorschlägen haben wir das
Bauvolumen gegenüber der
Zentrumszone reduziert und noch
besser abgestuft, um den
Bedenken unserer Nachbarn
entgegenzukommen. Dass die
Nachbarn lieber weiterhin keinen
Bau sehen würden, können wir
zwar nachvollziehen, ist aber
wohl dem Eigeninteresse und
nicht dem Allgemeinwohl
geschuldet.
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«Flyer – JA zum Gestaltungsplan
Haldenstrasse am 7. März 2021» |
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Download Flyer Neue Altersiedlung für
Männedorf – JA zum Gestaltungsplan
Haldenstrasse am 7. März 2021 |
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Stiftung Seniorenwohnungen Männedorf l Postfach 456 l 8708 Männedorf l Telefon/Fax: 044 /
920 63 93 l info@senioren-maennedorf.ch |
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