Home
Aktuell
Projekt Neubau Haldenstrasse 60 Abstimmung Gestaltungsplan 7.3.2021
Liegenschaften
Stiftung
Kontakt
         

 
Abstimmung Gestaltungsplan 7.3.2021

Inhalt:

>>> Projekt Neubau Haldenstrasse 60

>>> «Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente»

>>> «Ja zum Gestaltungsplan – Stellungnahme zu Leserbriefen und Meldungen in den Medien»

>>> Flyer Neue Altersiedlung für Männedorf – JA zum Gestaltungsplan Haldenstrasse am 7. März 2021

 

   

Projekt Neubau Haldenstrasse 60
 

>>> Download pdf «Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente»

>>> Download pdf Flyer Neue Altersiedlung für Männedorf – JA zum Gestaltungsplan Haldenstrasse am 7. März 2021

>>> «Ja zum Gestaltungsplan – Stellungnahme zu Leserbriefen und Meldungen in den Medien»

>>> Download pdf Präsentation Gestaltungsplan Haldenstrasse

>>> Download pdf Projekt «gullwing» (Fischotter Sept/Okt 2020)

>>> Download pdf bezahlbare_Alterswohnungen (Fischotter Sept/Okt 2020)

>>> Download pdf GP Haldenstrasse Bestimmungen

>>> Download pdf GP Haldenstrasse Situation

>>> Download pdf GP Haldenstrasse Situation A4

>>> Download pdf Vorsorgliche Anmeldung / Interessentenliste  

         
       

 
«Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente»
 


Sagen Sie Ja zum Gestaltungsplan!
 

  • Es gibt eine grosse Nachfrage nach günstigen Seniorenwohnungen in Männedorf
    Bereits führen wir eine Wartelist mit rund 30 Interessentinnen und Interessenten für die Wohnungen im Neubau, gleichzeitig werden auch die Mieterinnen und Mieter des Altbaus umziehen wollen. Es ist absehbar, dass wir zu wenig Wohnungen bauen, um den Bedarf nachkostengünstigem Wohnraum abdecken zu können!
     

  • Wir sind die einzige Institution in Männedorf, die einen modernen Neubau für ältere Männedörflerinnen und Männedörfler mit bescheidenem Budget realisiert
    60 einfache, zweckmässige, moderne 2 bis 3 ½-Zimmer-Alterswohnungen an guter Lage ab CHF 1'325 pro Monat? Wo finden Sie in Männedorf Gleichwertiges?
     

  • Männedorf altert, die Nachfrage wird noch zunehmen und die meisten möchten in Männedorf bleiben
    Die heutige Überbauung umfasst rund 40 Wohnungen. Diese Wohnungen sind zu 100% vermietet. Seit dem Bau der bestehenden Überbauung im Jahr 1978 ist die Bevölkerung um rund 50 % gewachsen. Es leben heute mehr als 11'300 Personen in Männedorf. Deren Durchschnittsalter ist massiv höher als 1978. Damit ist die Anzahl der Personen über 60 Jahre, für die wir die Wohnungen bauen, bedeutend höher als noch 1978. Ganz wichtig scheint uns aber eine zusätzliche Realität; das im Rentenalter verfügbare Einkommen nimmt in den kommenden 10-15 Jahre infolge Reduktion des Umwandlungssatzes stark ab. Die Zahl von Personen, die im Alter mit schmalem Budget auskommen müssen, steigt somit laufend.
     

  • Das Projekt überzeugt architektonisch
    Die Stiftung hat keine Kosten gescheut und einen sechsstelligen Betrag aufgewendet für einen Architekturwettbewerb nach SIA, um eine städtebaulich gute Lösung zu finden. Dass das Projekt überzeugt, hat uns die Fachjury, der Gemeinderat und auch das ARE (Amt für Raumplanung und Entwicklung) attestiert. Weiter haben wir das Gebäude A in unmittelbarer Nachbarschaft zur Zentrumszone in der Höhe reduziert und noch besser abgestuft, um den Bedenken unserer Nachbarn entgegenzukommen. Damit ist Gebäude A für die Anwohner in der Kernzone als dreistöckiges Haus mit Attikageschoss sichtbar, wie das auch bei der Normbauweise gemäss BZO der Fall wäre. Dass die Nachbarn lieber weiterhin keinen Bau sehen würden, können wir zwar nachvollziehen. Damit zeigen sie aber auch, dass sie aus reinem Eigeninteresse handeln und ihnen das Allgemeinwohl egal ist.
     

  • Das Projekt ist breit abgestützt im Dorf.
    Der Gemeinderat und alle grossen Parteien in Männedorf unterstützen diesen Gestaltungsplan, weil sie vom Projekt überzeugt sind.
     

  • Wir bieten eine Wohnumgebung für selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter
    Die Stiftung Seniorenwohnungen beachtet mit ihrem Projekt nicht nur die baulichen Voraussetzungen für ein autonomes, komfortables und sicheres Wohnen im Alter. Sie bietet älteren Menschen, ob gesund oder auf Unterstützung angewiesen, möglichst lange ein attraktives Zuhause mit Sozialstrukturen und einer ambulanten Gesundheitsversorgung sowie, bei Bedarf, dem Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen, welche die Bewältigung des Alltags erleichtern. Ein entsprechendes Nutzung- und Betriebskonzept ist in Erarbeitung. Die notwendigen Gemeinschaftsräume sind im Projekt vorgesehen.
     

  • Wieso eine grosse Überbauung
    Die Grösse der beiden Bauten verfolgt nur ein Ziel: Kostengünstigen Wohnraum für die heutige, aber vor allem auch für die künftigen Generationen von Rentnerinnen und Rentnern mit bescheidenem Budget zu schaffen. Die Stiftung behält sich das Recht vor, je nach Baukosten und Finanzierung, max. einen Drittel (20 Wohnungen) zu Marktpreisen zu vermieten, um damit die grosse Mehrheit der übrigen 40 Wohnungen zu subventionieren.

    Bei uns geht es nicht um Maximierung der Rendite, sondern einzig und allein darum, erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Dafür brauchen wir die Grösse dieses Projekts zwingend!
     

  • Ein Nein bedeutet weniger, dafür teurere Wohnungen
    Wird der Gestaltungsplan abgelehnt, muss die Anzahl Wohnungen reduziert werden und die durchschnittlichen Mietzinsen werden massiv steigen. Für Rentnerinnen und Rentner mit bescheidenem Budget würden diese Wohnungen nicht mehr bezahlbar sein. Bisherige Mieterinnen und Mieter müssten sich wohl anderweitig nach einer neuen preisgünstigeren Wohnung umsehen. Das kann und darf nicht das Ziel sein.


 

«Ja zum Gestaltungsplan –
Stellungnahme zu Leserbriefen und Meldungen in den Medien»


Diese Seite wird laufend aktualisiert!


Letzte Aktualisierung: 23.02.2021

 


Zürichsee-Zeitung vom 23.02.2021

Vorgehen ist sozial und nachhaltig


Zürichsee-Zeitung vom 22.02.2021

Kleiner bauen heisst teurer bauen


Zürichsee-Zeitung vom 19.02.2021

Ein gutes Leben im Alter und Alterswohnungen sind vordringlich


Zürichsee-Zeitung vom 18.02.2021

Eine hervorragende Lösung


Zürichsee-Zeitung vom 17.02.2021

Nachbarn wehren sich gegen günstige Alterswohnungen

.... weiterlesen >>>


Zürichsee-Zeitung vom 16.02.2021

Alterssiedlung wäre Gold wert



Zürichsee-Zeitung vom 11.02.2021

Zukunftweisendes Projekt und Fakten statt Polemik




 


Zürichsee-Zeitung vom 10.02.2021

Günstiges Wohnen für Senioren

    

 


Zürichsee-Zeitung vom 30.01.2021

Projekt ist nicht nachhaltig

Feststellung
Das Konzept ist veraltet

Antwort
Ganz grundsätzlich kann die Stiftung aufgrund ihres Zweckartikels nur Wohnungen für Senioren bauen. Kleine Wohnungseinheiten mit 2 bis 3.5 Zimmern, wie wir sie bauen, sind ein Bedürfnis auch in Zukunft. Wir bieten aber auch gemeinschaftliche Räume und Ansprechpersonen vor Ort.

Neben den bereits heutigen Mieterinnen und Mietern im Altbau, haben sich bereits weitere 30 Interessentinnen und Interessenten für Wohnungen im Neubau gemeldet. Zusammengefasst: Die Nachfrage sagt etwas anderes als die Wahrnehmung der Leserbriefschreiberin. Wir sind überzeugt, dass es in Männedorf mit mehr als 11'000 Einwohnerinnen und Einwohnern genügend Einzel- oder Zweipersonenhaushalte gibt, die gerne eine günstige Wohnung in unserer Überbauung beziehen werden.
 

Feststellung
Das Projekt ist nicht ökologisch.

Antwort
Es stimmt grundsätzlich, dass das Projekt in rund 40 Jahren amortisiert werden soll. Das heisst aber nicht, dass es dann auch abgerissen werden muss. Der Altbau hat einfach gezeigt, dass sich über eine Zeitperiode von mehr als 40 Jahren Bedürfnisse ändern und es zu Umbau- und Anpassungsarbeiten kommen kann. Dies ist nicht gleichzusetzen mit «nicht ökologisch». Wir werden ein hochwertiges und ökologisch fortschrittliches Projekt in Minergie P Standard realisieren.



Feststellung

Der Bau ist unverhältnismässig

Antwort
Der Bau ist gross, dem sei an dieser Stelle nicht widersprochen. Warum dem so ist, können Sie unter «Ja zum Gestaltungsplan – Die Argumente» nachlesen.
Wir möchten an dieser Stelle aber mit den Vorstellungen aufräumen, dass wir bei einer Ablehnung des Gestaltungsplans viel kleiner bauen werden. Die Alternative wird eine Arealüberbauung sein. Die Bauten werden weniger hoch, aber eher länger ausfallen, denn die Länge ist bei einer Arealüberbauung nicht beschränkt. Eine Arealüberbauung braucht keine Genehmigung der Bevölkerung mehr, nur eine Baubewilligung. Dies wäre aber mit dem grossen Nachteil für Männedorf verbunden, dass es weniger und dafür teurere Wohnungen geben wird. Das wäre sehr schlecht für alle älteren Männedörflerinnen und Männedörfler mit bescheidenen finanziellen Ressourcen!
Für die Gegner in der Kernzone wird sich am Projekt nicht viel verändern, bzw. es wird sich für sie eher verschlechtern. Unmittelbar anstossend an ihre Grundstücke weist schon das heutige Gebäude A drei Stockwerke auf, wie dies in der BZO für die Zone W2.2 vorgesehen ist sowie ein Attikageschoss, das vermutlich noch mehr gegen Süden und damit gegen die Kernzone verlegt werden dürfte, da dort die Aussicht aus den Wohnungen am schönsten ist und neu auch Terrassen geplant werden, um die teureren Wohnungen besser vermieten zu können.
 
 

 
Zürichsee-Zeitung vom 26.1.2020
 

Stigmatisierende Zweiteilung

 

 
 

Feststellung
20 Luxuswohnungen… zu Marktpreisen

Anwort
Der Altbau mit seinen sehr günstigen rund 40 Wohnungen kann leider nicht mehr sinnvolle und nach ökologischen Kriterien renoviert werden. Deshalb braucht es dringend einen ebenbürtigen Ersatz.
Die Stiftung sprach immer von mindestens 40 Wohnungen, die sehr kostengünstig zu einem Mietzins ab CHF 1325 pro Monat vermietet werden sollen. Es stimmt, um dieses Ziel zu erreichen muss eine gewisse Anzahl von Wohnungen zu Marktpreisen vermietet werden können. Dies mit dem einzigen Ziel die grosse Mehrzahl der Wohnungen zu subventionieren. Wir wollen, dass auch die heutigen Mieterinnen und Mieter im Altbau in die Neubauwohnungen wechseln können!
Zu den sogenannten Luxuswohnungen die folgende Frage. Sind Wohnungen von 2 ½ - 3 ½- Zimmer mit 70m2 – 80m2 Nettowohnfläche als Luxus zu bezeichnen? Wir überlassen dem Leser die Antwort.
 


Feststellung
Grundsätzlich ist es kaum attraktiv, in einer klassischen Alterskaserne mit lauter uniformen Wohnungen zu leben.

Antwort
Ob die Mieterinnen und Mieter im heutigen Altbau und die bereits zusätzlich 30 Interessentinnen und Interessenten diese Meinung teilen, darf der Leser selber beantworten. Wir bauen keine klassische Alterskaserne. Wir bauen attraktive, sichere Wohnungen mit Gemeinschaftsräumen und einem Nutzungskonzept, das den gegenseitigen Kontakt unter den Mieterinnen und Mieter fördert.

 

 
Zürichsee-Zeitung vom 23.1.2020
 
Wofür haben wir einen Zonenplan?
 

 
 

Feststellung
Der Stiftungsrat will mit seinen Argumenten «von einem komplett überdimensionierten Projekt» ablenken.

Antwort

Die heutige Überbauung umfasst rund 40 Wohnungen. Diese Wohnungen sind zu 100% vermietet. Seit dem Bau der bestehenden Überbauung im Jahre 1978 ist die Bevölkerung um rund 50 % gewachsen. Es leben heute mehr 11'300 Personen in Männedorf. Deren Durchschnittsalter ist massiv höher als 1978. Die Anzahl der Personen über 60 Jahre, die für unsere Wohnungen in Frage kommt, ist bedeutend höher als noch 1978. Ganz wichtig scheint uns aber eine zusätzliche Komponente. Das im Rentenalter verfügbar Einkommen für die Rentnergeneration der kommenden 10-15 Jahre nimmt infolge Reduktion des Umwandlungssatzes ab. Die Zahl von Personen, die im Alter mit schmalem Budget auskommen müssen, steigt somit laufend.
In Klammer: Bereits heute haben sich über 30 Interessentinnen und Interessenten für die Neubauwohnungen gemeldet!
 


Feststellung
 …das sind nicht tolerierbare Abweichungen von über 65 Prozent….gegenüber dem vom Volk angenommen Gesetz

Antwort
Der Verfasser des Artikels ist mit den Vorschriften nicht vertraut. Gemäss § 83 Abs 1 PBG dürfen Gestaltungspläne von den Bestimmungen über die Regelbauweise und von den kantonalen Mindestabständen abweichen. Es steht nirgends im Gesetz, dass der Gestaltungsplan nur geringfügig abweichen darf. Wegen den Abweichungen muss der Gestaltungsplan vom Souverän gutgeheissen werden. Folglich gestattet der Souverän mit der Zustimmung die Abweichung von der BZO. Zudem hat die kantonale Vorprüfung durch das ARE bereits bestätigt, dass der Gestaltungsplan rechtmässig, angemessen und zweckmässig ist.
Ferner ist schon in der BZO unter Ziffer 12.1.3 verankert, dass die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung für Arealüberbauungen nicht gilt. Deshalb kann auch im Gestaltungsplan davon abgewichen werden. Die Mehrhöhe der Gebäude führt zu grösseren Grenzabständen gegenüber den Nachbargrundstücken. Das heutige über 40-jährige Gebäude ist mind. 1 m höher als die neu geplanten Gebäude. Zudem müssen in einem Gestaltungsplan zusätzliche qualitative Anforderungen erfüllt werden. Diese Vorgaben werden durch dieses Projekt in jeder Beziehung erfüllt.
 


Feststellung
Der Bau passt in keiner Weise in die bestehende Umgebung

Antwort
Die Stiftung hat keine Kosten gescheut und einen sechsstelligen Betrag aufgewendet für einen Architekturwettbewerb gemäss SIA, um eine städtebaulich gute Lösung zu finden. Dass es eine gute Lösung ist, hat uns die Fachjury des Wettbewerbs, der Gemeinderat wie auch das ARE (Amt für Raumplanung und Entwicklung) attestiert. Im Vergleich zu den ersten Projektvorschlägen haben wir das Bauvolumen gegenüber der Zentrumszone reduziert und noch besser abgestuft, um den Bedenken unserer Nachbarn entgegenzukommen. Dass die Nachbarn lieber weiterhin keinen Bau sehen würden, können wir zwar nachvollziehen, ist aber wohl dem Eigeninteresse und nicht dem Allgemeinwohl geschuldet. 

 
 

 
«Flyer – JA zum Gestaltungsplan Haldenstrasse am 7. März 2021»
 
 


 
 
>>> Download Flyer Neue Altersiedlung für Männedorf – JA zum Gestaltungsplan Haldenstrasse am 7. März 2021
 
 
 

         

Stiftung Seniorenwohnungen Männedorf l  Postfach 456  l  8708 Männedorf  l  Telefon/Fax: 044 / 920 63 93  l  info@senioren-maennedorf.ch